17.05.2023

Energiehilfen des Landes Brandenburg an energieintensive KMUs

In der Debatte um die gestiegenen Energiekosten und dessen Folgen wird oft der Blick auf die Industrie geworfen. Dabei sind es oftmals die kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs), welche nicht von ihren Reserven zehren oder flexibel ihre Prozesse verlagern oder anpassen können.

Seit dem 11. April können energieintensive und damit besonders stark betroffene Unternehmen aus der Gruppe der KMUs zusätzliche Energiehilfen des Landes Brandenburg beantragen.Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden, die von folgender Problemlage betroffen sind:

  • Ein Verhältnis Energiekosten zu Umsatz von mindestens sechs Prozent im Jahr 2021 aufweisen können und
  • zum anderen von starken Energiepreiserhöhungen (Verdreifachung der Preise) betroffen sind.

Die Förderung betrifft sowohl leitungsgebundene Energieträger wie Gas und Strom als auch nichtleitungsgebundene Energieträger wie beispielsweise Flüssiggas, Öl, Kohle oder Pellets.

Die Mittel können direkt über das ILBKundenportal beantragt werden.

Weitere Informationen unter: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/haertefallhilfe-kmu-energie/