03.02.2020

Ab Februar höhere Förderungen für Energieberatungen in Wohngebäuden

Mit der Überarbeitung der „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ wird zum 1. Februar die Förderung für Energieberatungen in Wohngebäuden deutlich erhöht.

Konkret erhöht sich die Förderung von 60 % auf 80 % des Beratungshonorars. Der Höchstsatz für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde von 800 Euro auf 1.300 Euro und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten von 1.100 Euro auf 1.700 € angehoben.

Durch qualifizierte und unabhängige Beraterinnen und Berater erfolgt die umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands Ihres Eigentums. Vom Status-Quo ausgehend, werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie Ihr Haus zu einem KfW-Effizienzhaus modernisieren können. Sollten Sie die Modernisierung nach und nach angehen wollen, können Sie sich auch die Erstellung eines "Individuellen Sanierungsfahrplans" fördern lassen. Als Kunde/in erhalten Sie einen ausführlichen Beratungsbericht, welcher die voraussichtlichen Investitionskosten, die erreichbare Einsparungen sowie Informationen zu möglichen weiteren Fördermaßnahmen enthält.

Wichtig ist, die Anträge auf Förderung müssen vor Beginn der Beratung durch den Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden.

Weiter Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie hier.

Suchen Sie noch eine/n Berater/in? In unserem Energiewegweiser finden Sie erfahrene Berater/innen aus unserer Region.

Kontakt:

Energiebüro MOL

c/o STIC Wirtschaftsfördergesellschaft Märkisch-Oderland mbH

Tel.: 03341/ 335 116

E-Mail: energiebuero@stic.de

Web: http://Energiebuero-mol.de