24.05.2023

Brandenburg Paket Energie

Kurzinformation zu dem Brandenburg Paket Energie BEn 2023/2024

Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg können ab sofort Zuschüsse für die Investitionen in Erneuerbare Energien sowie Energieeffizienzmaßnahmen bei der ILB beantragen. Das Programm ist in vier Maßnahmenbereiche unterteilt. Wir stellen Ihnen das Programm kurz vor und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

  • Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen
  • Investitionen in Erneuerbare Energien zum Eigenverbrauch (Solarthermie, Photovoltaik und Speicher)
  • Investitionen in Fernwärme und Fernkälte (Erzeugung und Netz)
  • Konzepte und Beratungsdienstleistungen

Die Förderquoten liegen zwischen 35 und 50 % bei investiven Maßnahmen und bis zu 55% bei Konzepten und Voruntersuchungen. Zu den genannten Förderkonditionen können zusätzlich kleinere Unternehmen 20% sowie mittelgroße Unternehmen 10% zu den Investitionskosten beantragen.  Planungskosten können in Höhe von 10% der Investitionskosten gefördert werden.


Eine kurze Übersicht zu den Förderkonditionen finden Sie hier.


Grundsätzliches sollte vor einer Beantragung bedacht werden:

  • Die Vorhaben haben noch nicht begonnen.
  • Ausnahme sind die Planungskosten. Die Planung darf vor Antragsstellung begonnen werden. Bitte beachten Sie, dass mindestens 3 Angebote eingeholt werden sollten.
  • Die Investition darf sich nicht innerhalb von 3 Jahren amortisieren.
  • Die Maßnahme darf nicht durch andere Förderprogramme gefördert werden (bspw. BAFA-Förderung). Sollte dies der Fall sein, müssen diese Mittel beantragt werden. Sollte es eine höhere Förderung in diesem Programm geben, kann die Differenz zwischen den Fördersätzen beantragt werden.

Zeitlicher Aufwand
Für die Beantragung und Abwicklung der Fördermittel sollten Sie etwas Zeit einplanen. Je nach Umfang des Projektes müssen hier mehrere Tage eingeplant werden. Das gleiche gilt für die Abwicklung. Kleinere Projekte (bspw. PV-Anlage und Speicher) können mit einem überschaubaren zeitlichen Aufwand realisiert werden.

Es gibt zwei mögliche Förderoptionen:


1.    „AGVO“-Basis
Die Fördersätze hängen von der Unternehmensgröße und der gewählten Maßnahme ab. Die Kategorisierung der Unternehmen finden Sie hier. Eine maximale Zuwendung liegt zwischen 15 und 20 Mio. € bei Investitionsvorhaben und 200.000€ bei Konzepten und Studien.

2.    „De-minimis“-Basis
Unabhängig von der Größe des Unternehmens und der Maßnahme kann eine Zuwendung in Höhe von maximal 200.000€ auf dieser Basis beantragt werden. Der Fördersatz beträgt 80%. Bitte prüfen Sie, ob Sie bereits Fördermittel auf dieser Basis beantragt haben oder dies in naher Zukunft vor haben, da die Mittel über einen 3 Jahreszeitraum gebunden sind.
Weitere Informationen finden Sie hier.


Eine Kombination beider Förderoptionen ist bei der gleichen Maßnahme nicht möglich. 10 % der Gesamtinvestitionskosten sind als Planungskosten förderfähig.

Sollten Sie Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Förderprogrammes haben, melden Sie sich gerne unter energiebuero@stic.de