04.02.2020

Austauschprämie für alte Heizung beantragen und bis zu 45 % Förderung erhalten!

Als eine von vielen Maßnahmen des des Klimapaktes 2020, der Bundesregierung, wurde die Austauschprämie für alte Heizungen beschlossen.

Ab Anfang dieses Jahres können Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen die Austauschprämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Wer seine Ölheizung ersetzt, kann hierbei von besonders guten Förderkonditionen profitieren. Wird die neue Heizung vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben z. B. mittels Wärmepumpe oder einer Biomasse-Anlageerhält einen Zuschuss in Höhe von 45 % der Investitionskosten. Für Gasheizungen, welche z. B. durch Solarthermie zu 25 % unterstützt werden (sog. Gas-Hybridheizungen), gibt es einen Investitionszuschuss von 40 %.

Auch für energieeffiziente Heizungen, welche keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse: 35 % Zuschuss erhalten Sie bei Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien und 30 % für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 %. Bei Gas-Brennwertheizungen können Sie 20 % Förderung erhalten, wenn diese für die spätere Einbindung von erneuerbarer Energien geeignet ist.

Weiter Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie hier.

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Kontakt:

Energiebüro MOL

c/o STIC Wirtschaftsfördergesellschaft Märkisch-Oderland mbH

Tel.: 03341/ 335 116

E-Mail: energiebuero@stic.de

Web: http://Energiebuero-mol.de